Mietbedingungen für Mietverträge vermittelt durch By Sommerhuse
1 Allgemeines
1.1 By Sommerhuse (nachstehend „BY“) ist nicht der Eigentümer des Ferienhauses, das BY zur Verfügung stellt. Das Ferienhaus wird vom rechtlichen Eigentümer des Hauses („Vermieter“) zur Verfügung gestellt. BY ist lediglich die Vertragspartei, die das Ferienhaus im Namen des Vermieters und auf Rechnung und Risiko des Vermieters zur Verfügung stellt. BY hat einen gesonderten Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen, der BY ein Exklusivrecht verleiht, die Vermietung des Ferienhauses des Vermieters zu vermitteln.
1.2 Die vorliegenden Mietbedingungen und der Mietvertrag, der zwischen dem Vermieter und dem Mieter eingegangen wird, bilden die Bedingungen für den Vertrag, den Sie mit BY abschließen („die Mietunterlagen“). Soweit BY Vorschriften bezüglich der Nutzung des Mietobjekts festlegt, werden diese ergänzt und sind somit ebenfalls Bestandteil der Mietunterlagen. Es ist anzumerken, dass Reisebüros, Internetportale und andere Buchungsplattformen, die nicht Eigentum von BY sind, keine Verträge abschließen können, die von den vorliegenden Mietbedingungen oder den Angaben, die von BY im jeweils geltenden Mietkatalog u. a. gemacht werden, abweichen. Leistungen, die durch den Vermieter zugekauft werden mussten oder die vom Vermieter zusätzlich gewährt werden, gelten als Verträge mit Dritten und sind damit nicht von den vorliegenden Mietbedingungen umfasst und im Übrigen für BY in keinerlei Hinsicht relevant.
2 Abschluss des Mietvertrags
2.1 Die Buchung des Mieters ist ein verbindliches Angebot an BY, einen Mietvertrag für das vom Mieter ausgewählte Ferienhaus abzuschließen. Die Buchung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen.
2.2 Die Annahme des Angebots durch BY erfolgt durch die anschließende schriftliche Bestätigung und die Übersendung des Mietvertrags an den Mieter.
2.3 Bei einer Vorreservierung für das folgende Vermietungsjahr ist der Vertrag erst dann verbindlich, wenn (1.) das betreffende Ferienhaus im betreffenden Jahr zur Vermietung freigegeben wird, (2.) das Ferienhaus im gewünschten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden kann und (3.) Preise und eventuelle Preisänderungen feststehen. Sind die oben angeführten Bedingungen (1-3) erfüllt, wird ein Mietvertrag zugesandt, worauf der Vertrag gemäß Punkt 2.2 verbindlich ist.
2.4 Die Leistung von BY besteht darin, dem Mieter das Ferienhaus zur Verfügung zu stellen in Übereinstimmung mit den Mietbedingungen und den Mietunterlagen. Die Leistung des Mieters besteht darin, Zahlung in Übereinstimmung mit den Mietunterlagen zu leisten, weshalb die An- und Abreise des Mieters zum und vom Ferienhaus für BY irrelevant ist. BY haftet also nicht für die Möglichkeit des Mieters, das Ferienhaus in Gebrauch zu nehmen, sofern der Mieter von der Möglichkeit der An- und Abreise zum und vom Ferienhaus abgeschnitten wird, darunter durch Grenzschließung o. Ä.
3 Preise und Zahlungen
3.1 Sämtliche Preise sind in Euro angegeben, falls nichts anderes angeführt ist. Ist die Buchung des Mieters registriert, schickt BY eine Bestätigung (vgl. Punkt. 2.2) und der Mietpreis wird in zwei Raten fällig (vgl. unten).
3.2 Sofern im Internet und/oder der Preisliste nichts anderes angegeben ist, sind die Verbrauchskosten für Wasser, Strom, Heizöl, Gas u. Ä. sowie Heizkosten (darunter ggf. Brennholz) nicht im Mietpreis inbegriffen.
3.3 Die 1. Rate, die 35 % des Mietpreises ausmacht, sowie die Kosten für eine eventuelle Reiserücktrittversicherung, die Bearbeitungsgebühr und evtl. weitere, von BY festgelegte Gebühren werden 10 Tage nach Vertragsabschluss fällig (vgl. Punkt 2.2).
3.4 Die 2. Rate, die die restlichen 65 % des Mietpreises ausmacht, wird 49 Tage vor Beginn des Mietzeitraums fällig.
3.5 Bei Buchung weniger als 49 Tage, aber früher als 14 Tage vor Beginn des Mietzeitraums wird der gesamte Mietpreis 5 Tage nach Vertragsabschluss fällig (vgl. Punkt 2.2).
3.6 Bei Buchung 14 Tage oder später vor Beginn des Mietzeitraums wird der gesamte Mietpreis sofort bei Vertragsabschluss fällig (vgl. Punkt 2.2). Die Online-Buchung auf unsere Internetseite weniger als 14 Tage vor Anreise, ist nur bei Zahlung mit Kreditkarte möglich.
3.7 Falls das Ferienhaus im Internet gebucht wird, besteht die Möglichkeit, die 1. Rate per Banküberweisung oder mit den angegebenen Zahlungskarten zu bezahlen. Bei Kartenzahlung wird eine geringere Kartengebühr erhoben. Bei Kartenzahlung im Internet gilt das Widerrufsrecht 48 Stunden.
3.8 Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen gemäß Punkt 3.3-3.7 gilt als Vertragsverletzung und gibt BY das Recht, den abgeschlossenen Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Aufhebung des Mietvertrags gemäß Punkt 3.9 entbindet den Mieter nicht von der Verpflichtung, den Mietpreis zu bezahlen, und der Sachverhalt wird in Übereinstimmung mit den Bedingungen bezüglich einer Stornierung (vgl. Punkt 12) geregelt.
3.9 Im Falle von Preissteigerungen, Steuer- und Abgabenerhöhungen sowie Währungskursänderungen u. a. hat BY das Recht, den Mietpreis verhältnismäßig anzupassen unter Übersendung von umfassender Dokumentation bezüglich der Faktoren, die zu einer Mieterhöhung führen. Sofern die Währung, in der das Ferienhaus von BY abgerechnet wird, ihren Kurs gegenüber der Währung, die gemäß Internet und/oder Preisliste die Preisgrundlage für die Zahlung des Mieters bildet, ändert, kann der Mietpreis nach Abschluss des Mietvertrags und vor Beginn des Mietzeitraums um den Prozentsatz erhöht werden, um den die verwendete Währung seit Druck des Preisliste gestiegen ist.
3.10 Preiserhöhungen gemäß Punkt 3.9 berechtigen nicht zur Stornierung des Ferienhauses/Mietvertrags.
4 Mietzeitraum
4.1 Die im Internet oder in den Mietunterlagen angegebenen Ankunfts- und Abreisezeiten sind jeweils gültig. Die Schlüsselübergabe erfolgt über Schlüsselkästen, und die Informationen werden dem Mieter vor der Ankunft mitgeteilt. Ferienhäuser sind am Abreisetag grundsätzlich spätestens um 9 Uhr zu verlassen, falls nichts anderes in den Mietunterlagen angegeben ist. Die Schlüssel werden nur dann übergeben, wenn der komplette Mietpreis bezahlt wurde – und gegen Vorlage des Original-Mietvertrags sowie ggf. eines Ausweisdokuments mit Lichtbild.
5 Das Ferienhaus und die umliegenden Flächen
5.1 Der Mietvertrag umfasst das Ferienhaus mit sämtlichem Inventar, Zubehör und Grundstück, wie in der Hausbeschreibung angegeben. Alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen erteilt worden, und BY haftet nicht für diesbezügliche Mängel, es sei denn, sie verhindern eine Nutzung des Ferienhauses zu seinem Zweck.
5.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Ferienhäuser nach dem Geschmack und Bedarf des Vermieters eingerichtet sind. Das bedeutet, dass Schrankplatz, Ausstattungsniveau, darunter Gartenmöbel u. a., variieren können. Der Mieter wird aufgefordert, sich bei konkreten Fragen zu Einrichtung/Ausstattungsniveau u. a. des Ferienhauses an BY zu wenden.
5.3 Falls nichts anderes mit BY vereinbart wurde, darf das Ferienhaus nur zu Urlaubszwecken genutzt werden. Die Wohnfläche (Größe in m2) des Hauses kann von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen, was nicht zu einer Stornierung des Mietvertrags oder einer anteilsmäßigen Minderung des Mietpreises berechtigt.
5.4 Es ist verboten, Zelte, Wohnwagen o. Ä. auf – oder am – Ferienhausgrundstück aufzustellen.
5.5 Das Ferienhaus und das zugehörige Grundstück dürfen immer nur von höchstens der Anzahl Personen, die im Internet oder Mietvertrag angeführt ist, bewohnt werden. Sollte diese Zahl überschritten werden oder der Mieter Zelte, Wohnwagen o. Ä. auf oder am Ferienhausgrundstück aufstellen, hat BY das Recht, die überzähligen Personen ohne Vorankündigung des Hauses zu verweisen. Kommt der Mieter einer solchen Anordnung nicht innerhalb von 6 Stunden nach, kann BY den Mietvertrag aufheben, wonach sämtliche Bewohner verpflichtet sind, das Ferienhaus unverzüglich und ohne Rückerstattung des Mietpreises zu verlassen.
5.6 Jugendgruppen (Definition: Gruppen ab 4 Personen überwiegend im Alter von unter 25 Jahren) können keinen Mietvertrag für ein Ferienhaus über BY abschließen. Stellt BY eine Missachtung dieser Altersbeschränkung für Gruppen ab 4 Personen fest, ist BY und/oder der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos und ohne Rückerstattung des Mietpreises zu kündigen.
5.7 In manchen Häusern sind Haustiere nicht gestattet. BY kann jedoch nicht dafür garantieren, dass sich vorher keine Haustiere im Haus aufgehalten haben oder dass der Vermieter nicht selbst Haustiere hält. BY haftet nicht für allergische Reaktionen des Mieters in den jeweiligen Ferienhäusern. Sollte ein Mieter im Hinblick auf Allergien u. a. besondere Bedürfnisse haben, fordert BY dazu auf, sich entsprechend telefonisch zu erkundigen, damit BY diesbezüglich bestmöglich beraten kann.
5.8 Für mitgebrachte Haustiere wird eine Gebühr pro Tier zur Deckung der Kosten für zusätzliche Abnutzung erhoben. Haustiere dürfen nicht alleine im Ferienhaus zurückgelassen werden.
5.9 Mieter können – auch in Ferienhausgebieten – unerwartet Lärm durch Bautätigkeit, Verkehr, militärische Aktivitäten (falls das Ferienhaus in einem Gebiet liegt, in dem derartige Aktivitäten vorkommen können) o. Ä ausgesetzt werden. BY kann nicht für Lärmbelästigungen haftbar gemacht werden.
5.10 Die von BY angegebene Abstände zu u.a. Strand, Einkauf usw. sind alle als Luftlinie gemessen.
5.11 BY kann nicht für das Vorhandensein von Tieren und Insektenbefall im oder um das Ferienhaus haftbar gemacht werden, da die Ferienhäuser meist in Naturgebieten liegen.
5.12 Internetverbindungen/Breitband und Fernsehprogramme werden auf unterschiedliche Weise angeboten, z. B. über Kabel, WLAN, Parabolantenne u. a. Internet und Fernsehprogramme gelten als Zusatzleistung, die vom Vermieter zur Verfügung gestellt wird. Aufgrund der Herausforderungen, die ggf. durch mangelhaften Versorgungsgrad in den Ferienhausgebieten sowie durch variierende Datenvolumen und Geschwindigkeiten bestehen können, kann BY nicht für schlechten Empfang, Antennenüberlastung, Kabelprobleme oder andere Probleme mit Empfang, Datenvolumen u. a. haftbar gemacht werden.
5.13 Während seines Aufenthalts im Mietobjekt ist der Mieter dazu verpflichtet, dies und die zugehörigen Flächen so zu nutzen, dass die Bewohner der umliegenden Ferienhäuser nicht belästigt werden, u. a. durch laute Musik, die Verwendung elektrischer Geräte oder lautes und störendes Verhalten. Sollte dies dennoch der Fall sein, und sollte der Mieter nach Aufforderung von BY die Belästigungen nicht einstellen, kann BY im Namen des Vermieters den Vertrag aufheben, worauf sämtliche Bewohner verpflichtet sind, das Ferienhaus unverzüglich und ohne Rückerstattung des Mietpreises zu verlassen.
5.14 BY hat das Recht, eine gesonderte Hausordnung für die Nutzung des Mietobjekts und der gemieteten Freiflächen auszuarbeiten. Wurde eine solche Hausordnung ausgearbeitet, ist sie auf der Website von BY abrufbar: www.bysommerhuse.de. Wird die Hausordnung nicht befolgt, kann das Mietverhältnis in Übereinstimmung mit Punkt 5.5 aufgehoben werden.
5.15 Das Rauchen ist in den Ferienhäusern nicht erlaubt, es sei denn, es geht ausdrücklich aus der Hausbeschreibung hervor. Dies bedeutet jedoch nicht, dass im Ferienhaus nicht geraucht wurde. Bei Missachtung des Rauchverbots wird eine Gebühr in Höhe von DKK 3.000 erhoben.
5.16 Hat das Ferienhaus einen Swimmingpool, ist der Mieter aus Sicherheitsgründen dazu verpflichtet, jegliche Anweisungen des Vermieters oder von BY bezüglich der Nutzung des Pools zu befolgen. Der Mieter haftet selbst für die Nutzung des Swimmingpools.
5.17 Vergessene Gegenstände werden bis zu vier Wochen nach Abgabe bei BY aufbewahrt. Für die Nachsendung vergessener Stücke wird eine Bearbeitungsgebühr von DKK 150 erhoben, darüber hinaus trägt der Mieter die Versandkosten selbst.
6 Endreinigung
6.1 Mieter sind verpflichtet, das Haus in aufgeräumtem und ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Dies beinhaltet auch Kühlschrank, Gefrierschrank, Herd, Ofen, Grill, WC und andere Sanitäreinrichtungen. Eine Endreinigung gegen Gebühr ist bei BY obligatorisch. Es ist nicht gestattet, die Reinigung von Dritten durchführen zu lassen. Die Kosten für außerordentliche Reinigung und/oder Aufräumarbeiten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
7 Verbrauchsabrechnung
7.1 Die Kosten für den Verbrauch von Wasser und Energie sind nicht im Mietpreis inbegriffen. Der Wasser- und Energieverbrauch des Mieters wird entweder durch 1) einen im Voraus festgesetzten Betrag pro Person, an die das Ferienhaus vermietet ist, berechnet oder 2) Verbrauchsmessungen über Wasser- und Energie-/Stromabrechnungen, die im Haus zu finden sind – sofort zu Beginn des Mietzeitraums einträgt. Nach Ende des Mietzeitraums liest der Mieter oder ein Servicemitarbeiter von BY die Zählerstände erneut ab. Diese Ablesung bildet die Grundlage für die Berechnung der Verbrauchskosten. Der Mieter bezahlt den Verbrauch für den gesamten Mietzeitraum, auch wenn er das Ferienhaus nicht während des gesamten Mietzeitraums genutzt hat.
7.2 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ferienhäusern mit Swimmingpool zusätzliche Energiekosten u. a. für Strom und Heizöl zur Beheizung des Pools zu erwarten sind. Diese Kosten variieren je nach Jahreszeit, Wassertemperatur und Größe des Swimmingpools.
8 Schäden
8.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt verantwortungsvoll zu behandeln und im gleichen Zustand wie bei der Übernahme zu übergeben. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für die Schäden am Ferienhaus und/oder dessen Inventar, die im Laufe des Mietzeitraums entstanden sind und die vom Mieter selbst oder anderen, denen der Mieter Zugang zum Ferienhaus gewährt hat, verursacht wurden.
8.2 BY führt nach jedem Mieterwechsel eine Mieterwechselkontrolle durch, bei der eventuelle Mängel und Schäden am Ferienhaus und/oder dessen Inventar sowie eine eventuell nicht durchgeführte oder mangelhafte Endreinigung festgestellt werden.
8.3 Schäden am Ferienhaus und dessen Inventar, die im Laufe des Mietzeitraums entstehen, sind BY unverzüglich mitzuteilen. Stellt BY Schäden oder Mängel fest, die BY gemäß Punkt 8.1 nicht mitgeteilt wurden, werden die Kosten dafür dem Mieter auferlegt durch Ausstellung einer Rechnung.
8.4 Sämtliche Schäden sind vom Mieter vor der Abreise zu erstatten, sofern keine andere diesbezügliche Vereinbarung mit BY getroffen wurde.
9 Versicherung
9.1 Wir empfehlen den Abschluss einer Ferienhausmieter- oder Reiserücktrittsversicherung. Dieses Angebot stellt BY derzeit nicht zur Verfügung.
9.2 Die Kosten für die Versicherung/Bearbeitungsgebühr/Umweltbeitrag werden bei Stornierung/Umbuchung des Mietvertrags nicht erstattet.
10 Mängel, Reklamation und Abhilfe
10.1 Das Mietobjekt wird dem Mieter mängelfrei überlassen. Stellt der Mieter nach der Übernahme des Ferienhauses eine mangelhafte Reinigung, Schäden oder sonstige Mängel am Ferienhaus fest, obliegt es dem Mieter, diese unverzüglich – und innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung gegenüber BY zu reklamieren. Eine nicht rechtzeitig erfolgte Reklamation führt dazu, dass das Ferienhaus als mängelfrei übertragen gilt, worauf die Mängel gegenüber BY nicht mehr geltend gemacht werden können.
10.2 Der Mieter muss – soweit dies möglich ist – dazu beitragen, eine Verschlimmerung eventueller Schäden und Folgen, die mit den festgestellten Mängeln verbunden sind, zu vermeiden.
10.3 BY hat das Recht, eventuelle Fehler und Mängel auszubessern/Abhilfe zu schaffen. Im Falle eine Reklamation von Mängeln ist der Mieter verpflichtet, BY eine angemessene Frist zur Ausbesserung festgestellter Mängel oder Schäden zu gewähren.
10.4 Reist der Mieter aufgrund einer Reklamation gemäß Punkt 10 ab, ohne BY damit eine angemessene Frist zur Ausbesserung gemäß Punkt 10.3 zu gewähren, kann sich der Mieter nicht auf die betreffenden Fehler und Mängel als Grund für eine eventuelle Kündigung des Mietvertrags oder verhältnismäßige Mietpreisminderung berufen, da der Mieter dadurch BY das Recht zur Abhilfe unmöglich gemacht hat.
10.5 BY hat das Recht, dem Mieter ein anderes Ferienhaus gleichen Standards zur Verfügung zu stellen, falls dies als notwendig erachtet wird.
10.6 Sofern die Reklamation nach Ansicht des Mieters während des Mietzeitraums nicht zufriedenstellend gelöst wurde, ist dies BY für die anschließende Bearbeitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
11 Haftungsausschluss für Schäden und Mängel u. a.
11.1 BY kann nicht für Mängel am Ferienhaus oder am gemieteten Zubehör haftbar gemacht werden, sofern BY nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
11.2 Für Informationen zum Ferienhaus, die BY dem Mieter gegeben hat und die nicht den tatsächlichen Verhältnisse entsprechen, kann BY nicht haftbar gemacht werden, sofern BY nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
11.3 BY haftet nicht für Mängel am Mietobjekt, die auf den Mieter selbst zurückzuführen sind.
11.4 BY haftet nicht für Schäden an persönlichen oder gewerblichen Gegenständen des Mieters, die durch Defekte am Ferienhaus oder dessen Inventar – darunter, aber nicht begrenzt auf, elektrische Geräte, Hängeböden, Betten, Matratzen und Bettwäsche – oder durch zum Mietobjekt gehörendes Zubehör – darunter z. B. Fahrräder, Spielgeräte, Gartenmöbel und Grill –, die der Vermieter dem Mieter zur Verfügung gestellt hat, entstanden sind.
11.5 BY haftet nicht für Veränderungen, die nicht das Ferienhaus selbst oder das zugehörige Grundstück betreffen – z. B. Bademöglichkeiten, Angelrechte, Schließung von Verkehrswegen und Geschäften, Straßen- und Bauarbeiten, Umweltschäden, Klimaverhältnisse oder Beeinträchtigungen des Urlaubsaufenthalts aufgrund von örtlichen Bestimmungen, Verordnungen, behördlichen Anweisungen u. Ä.
12 Kündigung und Änderung des Mietzeitraums
12.1 Eine Kündigung des Mietvertrags kann vor Beginn des Mietzeitraums erfolgen.
12.2 Eine Kündigung ist nur schriftlich möglich und gilt erst ab dem Tag, an dem die Stornierung/Kündigung BY vorliegt.
12.3 Bei einer Kündigung ist BY dazu berechtigt, folgende Mietbeträge vom Mieter einzufordern:
I. Erhält BY die Kündigung bis 49 Tage vor Beginn des Mietzeitraums, werden 35 des Mietpreises fällig.
III. Erhält BY die Kündigung später als 1 Tag vor Beginn des Mietzeitraums, wird keine Miete zurückerstattet.
12.4 Eine fehlende Anreisemöglichkeit des Mieters zum Ferienhaus berechtigt gemäß Punkt 2.4. nicht zu einer Kündigung.
12.5 Insbesondere bezüglich Situationen, die unter Höhere Gewalt u. a. fallen, wird auf Punkt 13 hingewiesen.
12.6 Bis zur Fälligkeit oder vor Einzahlung der 1. Rate (vgl. 3.3) ändert BY den Mietzeitraum ohne Berechnung von Gebühren, aber nur unter der Voraussetzung freier Kapazitäten.
12.7 Nach Abschluss des Mietvertrags (vgl. 2) und nach Fälligkeit der 1. Rate (vgl. 3.3) und bis 49 Tage vor Beginn des Mietzeitraums ändert BY den Mietzeitraum gegen eine Gebühr in Höhe von EUR 55,-, im gleichen Geshäftsjahr, aber nur unter der Voraussetzung freier Kapazitäten, und nur eine Umbuchung pro Buchung.
12.8 Nach Abschluss des Mietvertrags (vgl. 2) und 48 bis 1 Tag vor Beginn des Mietzeitraums kann der Mietzeitraum nicht mehr geändert werden. In diesem Fall muss der Mieter den Mietvertrag kündigen (vgl. 12.3).
13 Höhere Gewalt
13.1 Sofern die Durchführung des Mietvertrags aufgrund von Höherer Gewalt oder Umständen, die damit gleichzustellen sind (darunter – aber nicht beschränkt auf – Ereignisse wie Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Dürre, sonstige ungewöhnliche Wetterverhältnisse, Epidemien, Pandemien, Grenzschließungen, Verkehrsverhältnisse, Einstellung des Währungshandels, Streik, Aussperrung o. Ä., die bei Abschluss des Mietvertrags nicht vorherzusehen waren), nicht möglich – oder in erheblichem Maße erschwert – sein sollte, hat BY das Recht, den Mietvertrag zu kündigen, da weder BY oder der Vermieter dafür verantwortlich gemacht werden kann.
14 BY als Vermittler
14.1 Das Ferienhaus ist nicht das Eigentum von BY, sondern das des Vermieters. BY stellt das Ferienhaus lediglich im Namen des Vermieters und auf Rechnung des Vermieters zur Verfügung. Sofern das Mietobjekt dem Mieter aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von BY liegen (z. B. Zwangsversteigerung des Ferienhauses, Nichterfüllung des Vertrags durch den Vermieter o. Ä.), nicht zur Verfügung gestellt werden kann, hat BY das Recht, den Mietvertrag gegen Rückzahlung des bereits gezahlten Mietpreises zu kündigen. Siehe jedoch Punkt 13 bezüglich Höherer Gewalt.
14.2 Ungeachtet der Bestimmung unter Punkt 14.1 ist BY – nach konkreter Beurteilung – dazu berechtigt, dem Mieter ein anderes entsprechendes Ferienhaus im gleichen Gebiet und zum gleichen Preis anzubieten.
15 Branchenverband, Streitigkeiten, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
15.1 BY ist Mitglied des dänischen Branchenverbandes der Ferienhausvermittler (Feriehusudlejernes Brancheforening) und befolgt die von diesem Verband aufgestellten ethischen Regeln.
15.2 Sollten in Verbindung mit einem Mietverhältnis Probleme entstehen, die nicht zur Zufriedenheit des Mieters gelöst werden können und über die keine Einigkeit zwischen den Parteien bezüglich einer evtl. Kompensation erzielt werden kann, hat der Mieter die Möglichkeit, die Angelegenheit dem Beschwerdeausschuss des Branchenverbandes vorzulegen. Weitere Informationen über den Beschwerdeausschuss unter www.fbnet.dk.
15.3 Im Falle von Streitigkeiten ist die Klage in dem Gerichtsbezirk zu erheben, in dem das Ferienhaus liegt, und das Verfahren ist nach dänischem Recht zu entscheiden, es sei denn, anzuwendende Rechtsvorschriften führen zur Anwendung einer anderen Gesetzgebung als der dänischen.
15.4 Werden gesonderte Übersetzungen der vorliegenden Mietbedingungen in andere Sprachen als Dänisch ausgearbeitet, wird im Falle von Zweifeln hinsichtlich der Auslegung die dänische Version der Bedingungen verwendet.
16 Sonstige Informationen
16.1 Der abgeschlossene Mietvertrag fällt nicht unter die Bestimmungen zum Widerrufsrecht gemäß dänischem Verbrauchervertragsgesetz § 18, Abs. 2 Nr. 12.
17 Datenschutz
17.1 BY ist datenverantwortlich gemäß Datenschutzverordnung. Jede Anfrage in Sachen Datenschutz ist schriftlich an info@bysommerhuse.dk zu richten.
17.2 BY verarbeitet die personenbezogenen Daten, die der Mieter im Zusammenhang mit der Ferienhausvermietung angibt, da dies notwendig ist, um die Buchung durchführen und damit auch den Mietvertrag erfüllen zu können sowie um eventuellen sonstigen Verpflichtungen gemäß der Vereinbarungen, die zwischen Vermieter, Mieter und BY getroffen werden, nachzukommen.
17.3 Mieter haben jederzeit das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu diesem Zweck einzulegen.
17.4 Im jeweils erforderlichen Umfang gibt BY relevante Daten in diesem Vertrag an Vermieter, Kooperationspartner (z. B. Servicebüros, Reinigungsfirmen, Kreditkartenunternehmen, Versicherungsgesellschaften sowie öffentliche Behörden) weiter, um die Vermietung durchführen, eine korrekte und sichere Bezahlung einfordern und die jeweils geltende Gesetzgebung einhalten zu können.
17.5 BY überträgt personenbezogene Daten nur in erforderlichem Umfang an Länder außerhalb von EU/EWR und nur dann, wenn passende Garantien für ein ausreichendes Schutzniveau in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Gesetzgebung vorliegen.
17.6 Personenbezogene Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für den relevanten Zweck erforderlich ist oder gemäß geltender Gesetzgebung.
17.7 Mieter haben das Recht, Einsicht in die von BY registrierten Daten lt. GDPR-Regeln und eine Kopie davon zu erhalten sowie personenbezogene Daten korrigieren oder ändern zu lassen, falls sich diese als nicht korrekt erweisen. Mieter haben zudem das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen, wenn diese nicht mehr für den Zweck, zu dem sie angegeben wurden, erforderlich sind (vgl. u. a. Punkt 17.2) oder wenn die Verarbeitung rechtswidrig ist. Schließlich hat der Mieter das Recht, BY um die Begrenzung der Verarbeitung der betreffenden Daten zu bitten.